Handicap-Ausbildung
Unser Angebot:
Fahrproben und Begutachtungsfahrten
kompetente Beratung rund um Fahrerlaubnis, Behördenanforderungen, Gutachten, Fahrzeuganpassungen u.s.w.
Abrechnung mit Kostenträgern
-Fahrproben und Begutachtungsfahrten-
Wir bieten Fahrproben und Begutachtungsfahrten für den Neu- oder Wiedererwerb der Fahrerlaubnis oder der Gewöhnung an ein umgerüstetes Fahrzeug an.
Bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde als Vorbereitung für eine Entscheidung folgendes fordern:
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- Ärztliches Gutachten
- Technisches Eignungsgutachten (TÜV)
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
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Dies dient der Klärung, ob eine Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder Auflagen erteilt werden kann.
Ärztliches Gutachten:
Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken für das Führen eines Fahrzeuges bestehen.
Technisches Eignungsgutachten:
In der Regel nach einer Begutachtungsfahrt/Fahrprobe erfolgen personenbezogene Festlegungen der notwendigen Auflagen und Beschränkungen.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung:
Diese Untersuchung ist bei bestimmten Behinderungen unumgänglich (z.B. Spina Bifida, Spastik u.a.). Oftmals wird sie auch von Verwaltungsbehörde, TÜV und/oder Kostenträger verlangt.