Handicap-Ausbildung

Unser Angebot:

Fahrproben und Begutachtungsfahrten

kompetente Beratung rund um Fahrerlaubnis, Behördenanforderungen, Gutachten, Fahrzeuganpassungen u.s.w.

Abrechnung mit Kostenträgern

-Fahrproben und Begutachtungsfahrten-

Wir bieten Fahrproben und Begutachtungsfahrten für den Neu- oder Wiedererwerb der Fahrerlaubnis oder der Gewöhnung an ein umgerüstetes Fahrzeug an.

Bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde als Vorbereitung für eine Entscheidung folgendes fordern:

      • Ärztliches Gutachten
      • Technisches Eignungsgutachten (TÜV)
      • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Dies dient der Klärung, ob eine Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder Auflagen erteilt werden kann.

Ärztliches Gutachten:
Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken für das Führen eines Fahrzeuges bestehen.

Technisches Eignungsgutachten: 
In der Regel nach einer Begutachtungsfahrt/Fahrprobe erfolgen personenbezogene Festlegungen der notwendigen Auflagen und Beschränkungen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung: 
Diese Untersuchung ist bei bestimmten Behinderungen unumgänglich (z.B. Spina Bifida, Spastik u.a.). Oftmals wird sie auch von Verwaltungsbehörde, TÜV und/oder Kostenträger verlangt.