ASF-Seminare
– Nachschulungskurse –
Wer innerhalb der Probezeit mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen auffällig geworden ist, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung) teilnehmen. Sobald die Aufforderung von der Behörde an euch dazu ergangen ist, könnt ihr euch bei uns dazu anmelden.
Was du tun musst:
Aufforderung Behörde:
Die Behörde setzt euch eine Frist in ihrem Schreiben. Wenn diese verstreicht, ohne dass ihr die Bescheinigung über das besuchte Seminar vorlegt, droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Vertrag:
Nachdem ihr euch gemeldet und einen Platz reserviert habt, schicken wir euch einen Vertrag zu, den ihr umgehend an uns zurücksenden müsst. Wir benachrichtigen den Landkreis, dass ihr euch bei uns angemeldet habt, bitte macht selber ebenfalls eine Nachricht an den Landkreis über eure Anmeldung bei uns.
Seminarablauf:
Der Kurs besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten sowie einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Diese Fahrprobe wird am Anfang des Seminars vereinbart mit euch vereinbart. Nur wenn man an allen Teilen anwesend ist und aktiv mitarbeitet, erhält man die Bescheinigung.
Kosten:
Die Kursgebühr von 370,- € und 10,- € für das Teilnehmerbegleitheft ist am 1. Seminarabend mitzubringen.
Teilnahmebescheinigung:
Ihr erhaltet von uns am letzten Kurstag eine Teilnahmebescheinigung, die ihr selbst bei der für euch zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen müsst. Falls ihr das versäumt, droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis.