Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Termine Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation findet ab dem 05.09.2022 bei uns in der Leipziger Str. 12 in Sulingen statt. Anmeldungen gerne an griewe@outlook.de oder telefonisch unter 04271/7838847.
Ausbildungsverbund Berufskraftfahrer Sulinger Land
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wir Unterstützen den ABSL.
mehr Infos findest du hier:
Beschleunigte Grundqualifizierung für LKW und Kraftomnibus
Alle Fahrer von KOM, die nach dem 09.09.2008 (LKW nach dem 09.09.2009) ihren Führerschein erworben haben, müssen zusätzlich eine weitere Befähigung nachweisen, wenn Sie gewerblich fahren wollen. Diese wird mit dem “Code95” im Führerschein dokumentiert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Qualifizierung zu erwerben. Durchgesetzt hat sich in der Praxis die “beschleunigte Grundqualifizierung”. Diese Ausbildung umfasst 140 Ausbildungsstunden á 60 Minuten, davon zehn Stunden Fahrausbildung.
Es muss eine Abschlussprüfung bei der IHK Hannover abgelegt werden!
Kraftfahrerweiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Seit dem 09.09.2013 müssen Fahrer von Kraftomnibussen im Führerschein den sogenannten “Code95” nachweisen. Für LKW–Fahrer ist dieser Termin der 09.09.2014.
Ohne den “Code95” dürfen ab dem 09.09.2014 keine gewerblich genutzten LKW über 3,5t zulässige Gesamtmasse bzw. Kraftomnibusse gefahren werden. Es gibt zwar für Härtefälle noch Übergangsfristen, diese gelten aber nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmer.
Wie erlange ich den “Code95” in meinem Führerschein?
Es sind fünf Weiterbildungsmodule nachzuweisen mit Schwerpunkten wie Sozialvorschriften, Markt und Image, ECO–Training usw.
Diese Weiterbildungsmodule können in Form einer einwöchigen Schulung mit insgesamt fünf verschiedenen Schwerpunkten oder aber als Einzelmodule durchgeführt werden.