Kraftfahrerweiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Seit dem 09.09.2013 müssen Fahrer von Kraftomnibussen im Führerschein den sogenannten “Code95” nachweisen. Für LKW–Fahrer ist dieser Termin der 09.09.2014.
Ohne den “Code95” dürfen ab dem 09.09.2014 keine gewerblich genutzten LKW über 3,5t zulässige Gesamtmasse bzw. Kraftomnibusse gefahren werden. Es gibt zwar für Härtefälle noch Übergangsfristen, diese gelten aber nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmer.
Wie erlange ich den “Code95” in meinem Führerschein?
Es sind fünf Weiterbildungsmodule nachzuweisen mit Schwerpunkten wie Sozialvorschriften, Markt und Image, ECO–Training usw.
Diese Weiterbildungsmodule können in Form einer einwöchigen Schulung mit insgesamt fünf verschiedenen Schwerpunkten oder aber als Einzelmodule durchgeführt werden.