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Führerschein mit 17

Du willst deinen Führerschein mit 17 machen? Dann bist Du bei uns genau richtig.
Wir sind die Fahrschule, die den bundesweit ersten Fahrschüler mit dem neuen Schein für das "begleitete Fahren ab 17 Jahren" ausgebildet hat.

Siehe hier.

Hinweise:

Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen.

  • Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen.
  • Es können die Klassen B und BE erworben werden.
  • Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisprüfung:

Das „Begleitete Fahren“ hat keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Fahrerlaubnisprüfung.

  • Alle gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelten entsprechend. Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden. Dann wird allerdings keine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt, sondern erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres.

Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich benannt und eingetragen.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
  • Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die anderen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
  • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer!

Die Begleitperson soll:

  • Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach sein
  • Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
  • Sich beschränken auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
  • Antworten auf Fragen des Fahrers geben
  • Den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken beraten
  • Mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen ausüben.

Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson hat den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.

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