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Aufbauseminare (ASP) (ASF)

Wir führen in unserer Fahrschule Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) sowie Aufbauseminare für allgemein auffällige Kraftfahrer (ASP) durch.

Termine auf Anfrage!


Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) können bis zu 4 Punkte abgebaut werden. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) können durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung weitere 2 Punkte abgebaut werden.
Ein Aufbauseminar (ASP) und Punkteabzug kann nur einmal in 5 Jahren absolviert werden.

0 bis 8 Punkte

Die Teilnahme am Aufbauseminar (ASP) ist freiwillig. Das Seminar kann nur besucht werden, wenn in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht wurde. 4 Punkte Abzug im Verkehrszentralregister, allerdings nur bis auf 0 Punkte.

9 bis 13 Punkte

Eine kostenpflichtige Verwarnung durch die Führerscheinstelle mit dem Hinweis der Möglichkeit, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Abzug von 2 Punkten.

14 bis 17 Punkte

Die Teilnahme wird von der Führerscheinstelle angeordnet. Bei Nichtteilnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen.Prüfungsfreie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Seminarbesuch innerhalb von 2 Jahren.
Wurde in den letzten 5 Jahren schon ein Aufbauseminar besucht, wird nur eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Sie können freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Die freiwillige Teilnahme führt zum Abzug von 2 Punkten

18 Punkte

Entzug der Fahrerlaubnis


Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe. Sollten sie während der Probezeit eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, wird durch die zuständige Behörde eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Bei Nichtteillnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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